Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Mobilen Tierheilpraxis NaturaAnimae
(Stand 11/2019)

§ 1 Anwendung der AGB
Die AGB regelt alle Geschäftsbeziehungen zwischen der mobilen Tierheilpraxis und der Person, die den Auftrag zur Behandlung des Tieres erteilt, als Dienstvertrag gem. § 611 BGB. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen sowie Abstriche bedürfen der Schriftform und erlangen nur Gültigkeit mit schriftlicher Bestätigung der Mobilen Tierheilpraxis.
§ 2 Vertragsschluss
Der Dienstvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot der Mobilen Tierheilpraxis annimmt und sich an diese zum Zwecke der Beratung, Diagnose und / oder Therapie wendet. Die Mobile Tierheilpraxis ist jedoch berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen;
insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Mobile Tierheilpraxis aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann bzw. darf oder die sie in Gewissenkonflikte bringen kann. Der Honoraranspruch der Mobilen Tierheilpraxis bleibt hierbei für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
§ 3 Dienstvertrag
Die Mobile Tierheilpraxis erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden indem die therapeutisch erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier angewendet werden.
Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet.
Von der Mobile Tierheilpraxis werden grundsätzlich ganzheitliche Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht unbedingt dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein nicht kausal-funktional mit den Kriterien der Schulmedizin erklärbar. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
Der Kunde hat schriftlich gegenber der Mobilen Tierheilpraxis zu erklären, sofern er die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten werden, Diagnosen erstellt haben und therapiert werden will.
§ 4 Haftung des Behandlers
a) Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
b) Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Kunde nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Mobile Tierheilpraxis über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht informiert wurde. Soweit der Kunde nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Mobile Tierheilpraxis befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Kundenwillen zum Wohle des Tieres entspricht.
Die Mobile Tierheilpraxis kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitarbeit verpflichten. Die Mobile Tierheilpraxis ist jedoch berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte sowie Behandlungen negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose bewusst unzutreffend oder lückenhaft erteilt, Therapiemaßnahmen vereitelt werden und sich bewusst negativ über die Mobile Tierheilpraxis bzw. die Mobile Tierheilpraxis geäußert wird und dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.
§ 6 Terminvereinbarungen
Terminabsprachen sind verbindlich. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie schriftlich oder telefonisch von der Mobilen Tierheilpraxis bestätigt wurden.
Bei Hausbesuchen kann es auf Grund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen (insbesondere Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, Wetterlage) zu Verzögerungen kommen. Sofern eine Telefonnummer hinterlassen/überlassen wurde, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung über die Verzögerung. Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung der Mobile Tierheilpraxis nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Der Kunde muss vereinbarte Termine rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) absagen. Termine können zu den üblichen Geschäftszeiten über das Praxistelefon abgesagt werden, auch per SMS oder E-Mail, über sonstige Messangerdienste nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall.
§ 7 Rücktritt- und Stornoklausel
Tritt der Kunde bei Ankunft der Mobilen Tierheilpraxis von dem Behandlungsvertrag zurück, oder ist nicht anzutreffen, wird das volle Honorar berechnet. Sagt der Kunde nicht 24 Stunden vorher ab, sondern in einem kürzeren Zeitraum, werden ihm als Ausfallhonorar 15,00 Euro zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung gestellt. Der Tierheilpraktiker rechnet durch die Absage ersparte Aufwendungen an. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe, denen zufolge eine Leistungsfreiheit beider Seiten gemäß BGB vorgesehen ist (Unmöglichkeit, Wegfall der Geschäftsgrundlage).
§ 8 Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Mobile Tierheilpraxis hat für ihre Dienstleistungen Ansprüche auf ein Honorar. Soweit das Honorar nicht individuell zwischen der Mobilen Tierheilpraxis und Kunde vereinbart ist, gelten die in Kostenerhebung der Mobilen Tierheilpraxis NaturaAnimae aufgeführten Sätze. Der Kunde erhält zu Beginn der Behandlung das zu diesem Zeitpunkt aktuelle Kostenverzeichnis ausgehändigt und ist verpflichtet, die jeweils gültige Fassung nach jeder Behandlung proaktiv bei der Mobilen Tierheilpraxis schriftlich einzufordern oder sie auf der Homepage www.naturaanimae.de einzusehen. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar oder per Überweisung an den Tierheilpraktiker zu bezahlen. Auf Wunsch wird dem Kunden eine Quittung als Beleg ausgestellt. Der Kunde kann nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung verlangen. Sind mehrere, regelmäßige Behandlungsgänge erforderlich, kann jeweils zum Ende eines Monats eine Sammelrechnung erstellt werden.
In Absprache mit dem Kunden und auf dessen Wunsch hin wird die Rechnung persönlich, auf dem Postweg, per Email oder per Telefax übersandt. Bei Versand per Email oder Telefax gelten die Versandmeldung des genutzten Internetdienstes bzw. der Faxbericht als Ablieferungsbeleg.
Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und Steuernummer der Mobilen Tierheilpraxis, den Namen, die Anschrift des Kunden sowie die Tierart und den Namen des behandelnden Tieres. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.
Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt innerhalb des auf der Rechnung festgelegten Zahlungsziels (§ 271 Abs. 2 BGB) zur Begleichung fällig. Der Kunde kommt bei Überschreitung der in der Rechnung festgelegten Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Die Mobile Tierheilpraxis wird nur eine einzige Mahnung versenden; erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
§ 9 Gesetzliche Vorschriften
Die Mobile Tierheilpraxis darf keine Krankschreibungen vornehmen. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimitteln Tierheilpraktikern nicht gestattet (§43 AMG; Stand 08.2019).
Die Direktverabreichung an Tieren durch die Mobile Tierheilpraxis ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist.
Die Anwendung von Kunden mitgebrachten Arzneimitteln durch die Mobile Tierheilpraxis ist ausgeschlossen.
Dahingehend stellt die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AG erfasste Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung der Mobile Tierheilpraxis keinen Einfluss hat.
Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die von der Mobilen Tierheilpraxis empfohlen oder verordnet und vom Kunden in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Kunde die freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Die Tierheilpraxis darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren.
Werden von der Mobilen Tierheilpraxis Leistungen Dritter vermittelt, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), dann ist die Mobile Tierheilpraxis berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen.
Die Mobile Tierheilpraxis wird sich von Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Die Mobile Tierheilpraxis ist aber berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitender Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist die Mobile Tierheilpraxis von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z. B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auf die Rechtsbeziehung zwischen der Mobile Tierheilpraxis und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre, unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.
Soweit der Kunde Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Soweit die Mobile Tierheilpraxis im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung den Kunden über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht sind diese unverbindlich.
§ 10 Auskunftspflicht der Mobile Tierheilpraxis
Die Mobile Tierheilpraxis behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, Beratung und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden, Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werde, wenn die Auskunft nachweislich im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird.
§ 10 Abs 1 der AGB greift nicht, wenn die Mobile Tierheilpraxis aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet ist, z. B. bei meldepflichtigen Erkrankungen, bei Verdacht auf Tierquälerei oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung.
§ 11 Datenschutz im Sinne der DSGVO
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Aufgabenerfüllung der Mobile Tierheilpraxis erhoben und aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht. Nach dem in Kraft getretenen neuen Datenschutzrecht ist die Mobile Tierheilpraxis dazu verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, zu welchem Zweck sie Daten erhebt, speichert oder weiterleitet.
Die Mobile Tierheilpraxis führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Patientenakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der Kunde nicht verlangen, dass die Mobile Tierheilpraxis diese Patientenakte herausgibt. Sofern der Kunde eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese der Mobilen Tierheilpraxis kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk "Kopie" oder "Abschrift". Die Patientenakten werden von der mobilen Tierheilpraxis im Sinne der DSGVO aufbewahrt. Das bedeutet, dass sich die Speicherfristen individuell nach dem erforderlichen Zweck ausrichten und immer wieder überprüft werden, insbesondere ob ein neuer Verarbeitungszweck hinzugekommen ist. Ebenso verhält es sich mit der Löschung. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.
Nähere Informationen können in der Datenschutzerklärung auf der Homepage www.naturaanimae.de eingesehen werden. Auf Wunsch werden sie dem Kunden von der Mobilen Tierheilpraxis ausgehändigt.
§12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Erfüllungsort Zirndorf
Gerichtsstand für beide Parteien: Amtsgericht Nürnberg
§ 13 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E- Mail-Adresse ein.) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E- Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Sofern Sie einverstanden waren und ausdrücklich verlangt haben, dass die Mobile Tierheilpraxis mit der beauftragten Dienstleistung beginnt und diese bei vollständiger Vertragserfüllung bis zum Eingang des schriftlichen Widerrufs in der Mobilen Tierheilpraxis abgeleistet ist, verliert der Kunde sein Widerrufsrecht.
Share by: